Qualität und Kompetenz im Schornsteinfegerhandwerk

 

Willkommen auf den Internetseiten des Schornsteinfegermeisters Matthias Ludwig. Hier finden Sie Informationen rund um das Schornsteinfegerwesen, sowie Antworten auf Ihre offenen Fragen. Als Dienstleister meiner Kunden  in Weimar und dem Weimarer Land können Sie mich in allen Fragen zu brandschutztechnischen Belangen wie Schornsteinen, Feuerstätten und Heizungsanlagen kontaktieren. Ich beraten Sie gern und unterbreite Ihnen ein faires Angebot für die Erfüllung Ihrer notwendigen Dienstleistungsarbeiten.

 

 

News

 

  1. Für die hoheitlichen Tätigkeiten wie Kehrbezirksverwaltung sowie Bauabnahmen von Schornsteinen und Feuerstätten ebenso wie die Durchführung der Feuerstättenschau und der Ausstellung des Feuerstättenbescheides bleibt weiterhin der vom Landesverwaltungsamt bestellte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Für diese Arbeiten werden Gebühren erhoben, die durch die Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundesamtes für Wirtschaft und Technologie festgelegt wurden.
  2. Für die Dienstleistungen werden die Gebühren ab dem 01. Januar 2013 durch Preise ersetzt. Diese können bei uns erfragt werden. Die Preisgestaltung orientiert sich einschließlich der jährlichen Teuerungsrate von ca. 3-4% an der ehemaligen Gebührenordnung.
  3. Durch die Tarifanpassungen 2018 bis 2020 des allgemeinverbindlichen Bundestarifvertrages an das Niveau der alten Bundesländer und die damit verbundene Gehaltserhöhung meines Gesellen werde ich die Preise ab 2018  um ca. 5-10% erhöhen. Auch in diesem Fall können Sie den individuellen Jahrespreis erfragen.
  4. Am 22.März 2010 trat die neue Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1.BImSchV) vom 26.Januar 2010 in Kraft. Alle Neuerungen, wie Messintervallveränderungen bei Zentralheizungen ab 4 kW sowie Regelungen für Einzelraumfeuerstätten hinsichtlich der Schadstoffauswurfbegrenzung finden Sie bei dem Punkt Gesetze & Link.
  5. Welcher Ofen oder welcher Kamineinsatz für die "neue Zeit" zugelassen ist, finden Sie auf der Webseite bei HKI-online.de oder Ihrem Ofenhersteller.
  6. Als Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) wurde

    im November 2015 die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für den

    Heizungsbestand im Bundesrat verabschiedet.

    Ab 2016 sollen die sogenannten Alt-Anlagen, 15 Jahre und älter, schrittweise ein Energielabel erhalten. Das Label orientiert sich am bekannten EU-Energielabel und gibt Auskunft über die Effizienzklasse und den Energieverbrauch des Heizkessels oder Therme. Für Verbraucher ist die Kennzeichnung kostenfrei.

     

 

 

Rauchwarnmelder

 

J e t z t  a u c h  s e i t  01.01.2019  i n  T h ü r i n g e n  P f l i c h t , 

denn es geht um Ihre Sicherheit und Ihr Leben. 

 

 

 

Der Thüringer Landtag hat die neue Thüringer Bauordnung 2014 verabschiedet, in Ihr wird nun, wie schon in Neubauten und bei Sanierungen Pflicht, auch in Bestandsgebäuden die Plicht zu Nachrüstung von Rauchwarnmeldern bis 31.12.2018 gefordert. Es müssen in allen Kinderzimmern und Schlafräumen sowie in allen Fluchtfluren je ein Rauchwarnmelder nach DIN 14676 installiert werden. Optional können auch zur Steigerung Ihrer Sicherheit in allen anderen Räumen, wie Wohnzimmer, Ess- und Arbeitszimmern Rauchwarnmelder installiert werden. 

 

 

Beratung - Planung - Einbau - Wartung - Verkauf 

und Vermietung von Q-Rauchwarnmeldern

 

natürlich mit Sachkundenachweis zur qualifizierten Q-Fachkraft für Rauchwarnmelder

 

 

der Firma Hekatron  -  mit Echt-Alarm-Garantie -

10 Jahresbatterie - Verschmutzungsprognose -frequenzoptimierter Rufton

 

 

Meine Kompetenz für Ihre Sicherheit, denn nach mehr als 30 jährigen Einsatzdienst in der Feuerwehr Weimar und als Wachhabender im Brandsicherheitswachdienst am Deutschen Nationaltheater Weimar, weiß ich worauf es vorbeugend auch bei Ihnen zu Hause ankommt !!!

 

Sprechen Sie mich an, ich unterbreite Ihnen gern ein Angebot.